01.11.2011Oberlandesgericht Frankfurt "Perlentaucher"-Streit: Einzelne Abstracts verstoßen gegen Urheberrecht Im Rechtsstreit der „FAZ“ und der „SZ“ mit dem "Perlentaucher" entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am heutigen Dienstag, dass einige der vom "Perlentaucher" veröffentlichten Zusammenfassungen von Buchkritiken aus den Feuilletons der Zeitungen gegen das Urheberrecht verstoßen. "Eine komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter im Internet verstößt dann gegen das Urheberrecht, wenn die so genannten Abstracts mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen bestehen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen werden. Abstracts dieser Art stellten eine unzulässige "unfreie" Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar", faßt die Redaktion von kostenlose-urteile.de die Entscheidung der Richter zusammen. [...] Die Verurteilung der Beklagten lässt keine allgemeine Aussage darüber zu, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig ist. Jede Übernahme oder Verarbeitung muss vielmehr im Einzelfall daraufhin überprüft werden, ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes darstellt. QuelleHoffentlich ist dieses Zitat nicht zu lang...
Dienstag, 1. November 2011
Rezensionen in perlentaucher.de
Das Börsenblatt meldet:
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